Kartellamt besteht auf Samstagfußball im Free-TV vor 20 Uhr
Das Kartellamt besteht auf eine Zusammenfassung der Samstagspiele vor 20 Uhr und das im frei empfangbaren Fernsehen. Erst unter dieser Vorraussetzung erkennt die Behörde die Zentralvermarktung der TV-Rechte durch Profi-Clubs als zulässig an. Zumindest wurde dies so am heutigen Mittag auf einer Pressekonferenz in Bonn bekannt gegeben. Präsident des Bundeskartellamtes, Dr. Bernhardt Heitzer, sagte: „Die Zentralvermarktung ist grundsätzlich zulässig, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Verbraucher auch künftig an […]