Prozessauftakt gegen Robert Hoyzer
Wie so viele Dinge im Leben, braucht auch die Aufarbeitung des größten Wettskandals in der Geschichte Deutschlands Zeit. Nachdem Schiedsrichter Robert Hoyzer strafrechtlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten vom Landgericht Berlin verurteilt worden war, beginnt am 09. Januar 2008 nun Verhandlung im Bezug auf die Schadensersatzforderungen des Deutschen Fussball Bundes. Diese Forderung resutliert aus einer der Pflichten, die der DFB nachkommen muss, um seine Gemeinnützigkeit unter Beweis zu stellen. Auf gut deutsch heißt dies einfach, das der DFB Klagen muss wenn ein Schaden entsteht, da er als gemeinnütziger Verein gilt.
Am Mittwoch wird der DFB von Hoyzer eine Summe in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro fordern. Die Summe setzt sich aus zu Unrecht gezahlten Honoraren für die Tätigkeit als Schiedsrichter, Kosten für die Verfahren im Zusammenhang mit dem Wettskandal, Schadensersatzzahlungen an den Hamburger SV der durch ein manipuliertes Spiel aus dem DFB Pokal ausgeschieden ist und den Aufwendungen für den ausserordentlichen Bundestag des DFB in Folge des Wettskandals zusammen.