Sieg für Bwin vor dem Verwaltungsgericht Hessen
Das höchste Gericht in Hessen hat am heutigen Tage eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt aufgehoben, die besagte, dass der Wettanbieter Bwin keinerlei Angebote über das Internet an Kunden in Hessen abgeben bzw. mit Bürgern aus Hessen abschliessen darf. Aufgrund die Nichteinhaltungsmöglichkeit (ist ja auch ein schönes Wort :O)) durch fehlende technische Voraussetzungen im Internet, sah der Hessische Verwaltungsgerichtshof, das bestehende Urteil großteils als nichtig an. In Folge dessen kann nun Bwin in Hessen vorerst weiter Sportwetten über das internet anbieten.
Somit hat nach dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof bereits ein zweites Gericht die Verbote von Seiten der Behörden ausgesetzt. Wettanbieter Bwin sieht darin gleichzeitig eine Stärkung seiner Position und fordert nun, klare rechtliche Bedingungen zu schaffen, die einerseits den heutigen Bedingungen an einen freien Markt gerecht werden und andererseits konform mit dem besteheden Europarecht gehen.
Für mich steht vor allem im Fordergrund, dass dem Sport zahlungswillige Geldgeber für Marketingaktionen zur Verfügung stehen. Dies ist ja bei den meisten Wettanbietern gegeben und daher wäre es dumm, diese durch nichteinhaltbare Vorschriften auszugrenzen. Klar geht es darum, dass staatliche Monopol und die daraus resultierenden Einnahmen für Papa Staat Aufrecht zu erhalten, aber in anderen Ländern funktioniert es ja auch irgendwie. Mein Vorschlag, soll der Staat die Wettlizenzen doch so teuer für die Anbieter machen, dass dies wenigstens teilweise die wegfallenden Steuereinnahmen ausgleicht.